Lizenzvereinbarung für die PRICEPARSER Software

Diese Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") wird zwischen dem Lizenzgeber (im Folgenden "Entwickler") und dem Lizenznehmer (im Folgenden "Nutzer") geschlossen und tritt mit dem Datum der Zustimmung durch den Nutzer in Kraft.

1. Lizenzgewährung

Der Entwickler gewährt dem Nutzer eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der PRICEPARSER-Software (im Folgenden "Software") auf einem einzigen Computer oder innerhalb einer einzigen Organisation, vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung.

2. Nutzungsrechte

Der Nutzer darf:

Die Software auf einem einzigen Computer installieren und nutzen.
Eine Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungszwecken erstellen.
Der Nutzer darf nicht:

Die Software verändern, anpassen oder Übersetzungen der Software erstellen.
Die Software verleihen, vermieten, verpachten oder Dritten in irgendeiner Form zugänglich machen.
Den Quellcode der Software dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, diesen zu entschlüsseln, es sei denn, dies ist im Rahmen der geltenden Gesetze gestattet.
Kopien der Software mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubten zu erstellen.

3. Eigentumsrechte

Die Software ist urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Entwicklers. Die Lizenz gewährt keine Eigentumsrechte an der Software oder Kopien davon, außer den Nutzungsrechten, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind.

4. Gebühren

Die Nutzung der Software erfordert die Zahlung einer Lizenzgebühr an den Entwickler. Die Details der Lizenzgebühr, einschließlich Betrag und Zahlungsbedingungen, werden separat vereinbart.

5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

Der Entwickler gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den bereitgestellten Spezifikationen funktioniert. Sollte die Software Mängel aufweisen, ist der Entwickler ausschließlich zur Behebung dieser Mängel verpflichtet. Jegliche weitergehende Haftung oder Gewährleistung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

6. Kündigung

Diese Vereinbarung bleibt in Kraft, bis sie von einer der Parteien gekündigt wird. Der Nutzer kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem er die Nutzung der Software einstellt und alle Kopien der Software vernichtet. Der Entwickler kann diese Vereinbarung kündigen, wenn der Nutzer gegen Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt. Bei Kündigung muss der Nutzer alle Kopien der Software vernichten.

7. Allgemeines

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Entwickler in Bezug auf die Software dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.