DSGVO im Amazon-Repricing rechtssicher

von Oliver Hamann Aktualisiert:
DSGVO-Verantwortlichkeit: Händler als Verantwortlicher mit AVV-Pflicht vs. Cloud-Anbieter als Auftragsverarbeiter

Häufige Fragen

Gilt die DSGVO auch, wenn ich als Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter verkaufe?
Ja. Schon Ihre eigenen Amazon-Zugangsdaten und Ihre Seller-ID sind personenbezogene Daten, weil sie Ihnen zugeordnet sind. Sobald ein Cloud-Repricer diese verarbeitet, greift die DSGVO - unabhängig davon, ob Sie Mitarbeiter haben oder Endkundendaten speichern.
Muss ich das Repricing in mein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufnehmen?
Ja. Jede regelmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten gehört nach Art. 30 DSGVO ins Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - auch das Repricing über einen Cloud-Dienst. Bei einer Prüfung ist das oft das Erste, was die Aufsichtsbehörde sehen will.
Schützt mich ein abgeschlossener AVV vor Bußgeldern?
Nein. Der AVV ist Pflicht, ersetzt aber nicht Ihre Prüfpflicht. Sie bleiben verantwortlich dafür, dass der Anbieter den Vertrag auch einhält. Ein unterschriebener AVV mit einem Anbieter, der Daten ungeprüft in Drittstaaten spiegelt, schützt Sie nicht.

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